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ProCHIP Das Online-Magazin der Initiative Deutsche Zahlungssysteme e. V. // 2026

PSD3 und PSR

Dieses Reformpaket stärkt
die Souveränität der EU

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Wie Europäerinnen und Europäer zahlen, wie Unternehmen ihre Finanztransaktionen abwickeln und wie Betrüger versuchen, sich unrechtmäßig fremder Gelder zu bemächtigen, das hat sich seit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2, kurz PSD2) von 2015 stark verändert. Darauf reagierte die Europäische Kommission 2023 mit einem Reformpaket. Dieses teilt das Europäische Zahlungsdiensterecht in eine neue Richtlinie (PSD3) und eine direkt geltende Verordnung (Payment Services Regulation, kurz PSR).

Prof. Dr. René Repasi ist seit 2022 Mitglied des Europäischen Parlaments. Seit 2024 führt er dort als Vorsitzender die SPD-Gruppe in der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten. Der gebürtige Karlsruher ist zudem ständiger Gast im SPD-Bundesvorstand und im Präsidium der Partei. Seit 2021 lehrt und forscht er als Professor für Europarecht an der Erasmus-Universität Rotterdam.

Zahlungssysteme sind für unsere Wirtschaft essenziell. Ihr Transaktionsvolumen übersteigt die Wirtschaftsleistung um ein Vielfaches. Spätestens seit der US-Sanktionierung des am Internationalen Strafgerichtshof tätigen Richters Nicolas Guillou ist offensichtlich:

Bei Zahlungsdiensten besitzt die EU keine echte Souveränität.

Nicht europäische Anbieter verweigerten Guillou die Nutzung ihrer Dienste, sodass seine Teilhabe am Alltag eingeschränkt wird. Zugleich fehlen in vielen Mitgliedstaaten nationale Alternativen zu Visa, Mastercard und American Express. Und bis heute gibt es im Alltag von Menschen und Unternehmen keine echten grenzüberschreitenden Zahlungssysteme.

Schärfere Regeln gegen Zahlungsbetrug

Das PSD3-/PSR-Paket leistet einen Beitrag zur Stärkung der Unabhängigkeit der Europäischen Union. Ein Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Zahlungsbetrug. Hierzu müssen Zahlungsinstitute künftig zahlreiche Maßnahmen ergreifen, um den volkswirtschaftlichen Schaden von schätzungsweise 50 Milliarden Euro jährlich zu senken. Beispielhaft ist die aus der Geldwäschebekämpfung bekannte Transaktionsprüfung bei sendenden und empfangenden Zahlungsinstituten. Sie kann eine Transaktion unterbinden, wenn der im Auftrag genannte Empfängername nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmt oder andere Auffälligkeiten festgestellt werden.

Heute sind soziale Medien häufig Ausgangspunkt von Zahlungsbetrug. Das passiert etwa, wenn Anzeigen mit prominenten Personen zum Kauf von fragwürdigen Investments auffordern. Bislang fühlten sich die Plattformen dafür nicht verantwortlich, da dies ihren Profitinteressen widerspricht. Das wird nun korrigiert. Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich an europäisches Recht halten. Hervorzuheben ist die neue, erstmals EU-weit einheitliche sekundäre Plattformhaftung:

War einer Plattform ein rechtswidriger Inhalt bekannt, haftet sie für daraus entstehenden Zahlungsbetrug. 
Verantwortlich gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt das Zahlungsinstitut, das die Plattform in Regress nehmen kann. 

Mehr Wettbewerb:  Zugang, Gebühren, Interoperabilität

Abschließend möchte ich die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Lösungen bei Zahlungsdiensten beleuchten. Das Zahlungspaket setzt hierfür neue Impulse. Es geht dem digitalen Euro voraus und führt eine marktpositionsunabhängige Regel (FRAND – „fair, reasonable and non-discriminatory“) ein. Sie verpflichtet alle Anbieter von Hard- und Software für den Zahlungsverkehr zu einem interoperablen Zugang. Verbunden mit der Sofortüberweisung könnten so neue europaweite Zahlungsmöglichkeiten entstehen. Das Innovationspotenzial zeigt die European Payments Initiative.

Zur Verbesserung der Unabhängigkeit von kartenbasierten Zahlungssystemen sollen neue Transparenzvorgaben für Gebühren die Position der Kundinnen und Kunden stärken.

Weitere Elemente können zur Stärkung des Wettbewerbs über delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission eingeführt werden. Zudem zeichnet sich eine Überarbeitung der Regeln zu Interbankengebühren ab, um wettbewerbsverzerrende Strukturen zu verhindern.

Europäische Souveränität und größere Unabhängigkeit von ausländischen Technologie- und Zahlungsinfrastrukturanbietern sind kein alleinstehendes Ziel. Eigenständigkeit ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Ob sich der europäische Weg, Wettbewerb und Marktposition europäischer Lösungen zu stärken, trägt, muss sich allerdings erst noch beweisen. //

Kurz erklärt:

Die neue Richtlinie PSD3 regelt künftig die Autorisierung und Lizenzierung der Zahlungsdienstleister (bisher unter anderem Kapitel II der PSD2). Die Zahlungsdiensteverordnung PSR vereinheitlicht EU-weit die Anforderungen an Zahlungs- und E-Geld-Dienstleistungen. Im Fokus stehen Transparenz, Informationspflichten sowie die Rechte und Pflichten der Nutzenden. Vom Europäischen Gesetzgeber wird gegen Ende 2026 die finale Annahme des Zahlungsdienstepakets erwartet. Erste Regeln könnten dann ab Anfang 2027 gelten.